Klarheit im Gemischtwarenladen „Flüchtlingskrise“ : Zu den Urteilen des EuGH in den Fällen Jafari und A.S.
Mit den Urteilen „zur Flüchtlingskrise“ vom 26. Juli 2017 hat der EuGH gezeigt, dass er trotz seiner Sonderrolle, die es ihm erlaubt europarechtliche Normen verbindlich auszulegen, seine Aufgabe als Judikative versteht und nicht als Legislative. Er legt das Recht so aus, wie es das Völker- und das Europarecht verlangen, nämlich in erster Linie nach Wortlaut sowie nach dem Zusammenhang und dem Ziel der Normen.
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