Optionen für die dritte Option : Fortschrittliche Regelungsmodelle anderer Länder
Der am 08.11.2017 veröffentlichte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts enthält eine Deadline, die es in sich hat. Bis zum 31.12.2018 muss die Legislative eine verfassungsgemäße Lösung finden, mit der die angegriffenen Regelungen des Personenstandsgesetzes ersetzt werden. Der Beschluss nennt zwei mögliche Lösungswege: die Schaffung einer dritten Option und den generellen Verzicht auf einen personenstandrechtlichen Geschlechtseintrag.
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