Das NetzDG und die Vermutung für die Freiheit der Rede
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verstößt gegen die grundrechtliche Vermutung für die Freiheit der Rede. Das heißt nicht, dass die sozialen Netzwerke nicht reguliert werden dürften. Eine solche Regulierung darf dann aber nicht einseitig das „Zuwenig-Löschen“ bekämpfen, sondern muss auch dem „Zuviel-Löschen“ entgegenwirken.
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