Wer Recht hat, muss zahlen?! : Das Spannungsfeld zwischen verwaltungsprozessualem Anerkenntnisurteil und Feststellungsinteresse nach Grundrechtseingriffen
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat – per Anerkenntnisurteil – die Ingewahrsamnahme einer Buspassagierin auf dem Weg zu Protesten gegen den G20-Gipfel für rechtswidrig erklärt. Doch im Wege der Kostengrundentscheidung gibt es der Klägerin Steine statt Brot.
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