Neue Aktualität der Staatsferne des Rundfunks? : Das „Deutschland-Fernsehen“ und die Onlinekanäle der Regierung
Im maßstabsetzenden „ersten Rundfunkurteil“ hat das Bundesverfassungsgericht der damaligen Bundesregierung 1961 die Errichtung eines „Deutschland-Fernsehens“ verboten. Ein Fernsehsender darf sich nicht in der Hand des Staates befinden, sondern muss in sich plural organisiert sein – der Grundstein der Rundfunkordnung der Bundesrepublik bis heute. Diese Entscheidung hat nun dank Jan Böhmermann ungeahnte Aktualität gewonnen, der in seiner Sendung fragt, wie es mit den engen Bindungen des Rundfunks zusammenpasst, dass die Regierung auf ihren Onlinekanälen unkontrolliert Sendungen verbreitet, die jedenfalls stark an das erinnern, was gemeinhin als Rundfunk verstanden wird.
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Müller
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