Grundrechte als Grundlage für Populismus im Parlament?
Letzte Woche hat das Europäische Gericht dem Europäischen Parlament deutliche Grenzen für die Beschränkung der Redefreiheit von Abgeordneten aufgezeigt. An sich kann man gegen den Argumentationsgang des Gerichts wenig einwenden. Dass die Einschränkung der Redefreiheit hier schon von der verfassungsrechtlich aufgeladenen Geschäftsordnung schwerlich gedeckt war, erscheint auch nicht sonderlich überraschend. Interessant ist aber, dass diese verfassungsrechtliche Aufladung der Geschäftsordnung eine grundrechtliche und keine organisationsrechtliche ist.
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