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WAS wir sammeln

Als erstes rechtswissenschaftliches Fachrepositorium in Deutschland ist intRechtDok dem Ziel verpflichtet, offenen und kostenfreien Zugang zu qualitätsgesicherten wissenschaftlichen Originalbeiträgen in den unterschiedlichsten Medienformaten, Zweitveröffentlichungen und Forschungsdaten aus allen Bereichen der internationalen und interdisziplinären Rechtsforschung dauerhaft sicherzustellen.

Insofern markiert intRechtDok den zentralen Beitrag des Fachinformationsdiensts für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung (FID intRecht) zur Beförderung und Akzeptanzsteigerung des Open Access-Paradigmas auf Seiten der juristischen Wissenschaftsgemeinde. Der FID intRecht bekennt sich ausdrücklich zu den Inhalten der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen sowie der von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz formulierten Empfehlung für die Umsetzung der Berliner Erklärung von 2003 im Bereich der unterzeichnenden Kultureinrichtungen.[1] Mit seinem Publikationsservice intRechtDok möchte der FID intRecht die Angehörigen der rechtswissenschaftlichen Fachcommunity zudem bei der Erfüllung von Open Access-Mandaten unterstützen, die gerade im Kontext der drittmittelfinanzierten Projektforschung zunehmend an Bedeutung gewinnen. Sollte Ihre Publikation mit Mitteln der Europäischen Kommission entstanden sein, so garantiert intRechtDok – wie von den EU-Förderrichtlinien verlangt – deren automatische Meldung an das Forschungsinformationssystem OpenAIRE (Open Access Infrastructure for Research in Europe). Über die Open Access-Politik der internationalen Forschungsfördereinrichtungen informiert der Open Policy Finder. Alle auf intRechtDok veröffentlichten Beiträge sind im Volltext durchsuchbar und zusätzlich auf Basis einer rechtswissenschaftlichen Fachsystematik, der Dewey-Dezimalklassifikation sowie durch frei zu vergebende Schlagwörter inhaltlich erschlossen. Zur Gewährleistung ihrer optimalen globalen Sichtbarkeit werden die auf intRechtDok verfügbaren Inhalte über die wissenschaftlichen Suchmaschinen Google Scholar, BASE, WorldCat/OAIster, CORE sowie die Discovery-Suche  des Portals intRecht recherchierbar gemacht.

Sammelprofil – formal

Als Open Access-Angebot ist der lesende Zugriff auf die auf intRechtDok veröffentlichten Inhalte ohne jede Einschränkung weltweit möglich. Als zielgruppenorientierter Publikationsservice des Fachinformationsdiensts für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung steht intRechtDok jedoch ausschließlich dem graduierten wissenschaftlichen Personal von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zur Verfügung. Studentische Qualifikationsschriften werden nur in Ausnahmefällen und ausschließlich auf Basis schriftlicher Gutachten von Hochschullehrenden zur Veröffentlichung auf intRechtDok zugelassen. Formale Restriktionen bezüglich der akzeptierten Textsorten – von Monographien bis zu Konferenzbeiträgen und Blogposts – bestehen dagegen nicht. Allerdings wird gerade bei zuvor bereits in Zeitschriften und Sammelwerken publizierten Aufsätzen die Selbstarchivierung der paginierten Verlagsversion oder zumindest eines Postprints der tatsächlich erschienenen Textfassung gegenüber der Veröffentlichung eines nicht inhaltsidentischen Preprints bevorzugt. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Informationen des Open Policy Finders zur Open Access-Politik internationaler Verlage sowie ergänzend die Hinweise zu den urheberrechtlichen Rahmenbedingungen des elektronischen Publizierens auf intRechtDok.

Sammelprofil – inhaltlich

Unter inhaltlichem Aspekt sind zwei Auswahlkriterien für eine Erst- oder Zweitveröffentlichung auf intRechtDok verbindlich: Zum einen die thematische Verortung des betreffenden Beitrags auf dem Feld der internationalen und interdisziplinären Rechtsforschung und zum anderen dessen wissenschaftliche Qualität, wie sie durch die akademische Reputation der einreichenden Person – dokumentiert durch deren Affiliation mit einer universitären oder außeruniversitären Forschungseinrichtung – oder aber durch das wissenschaftliche Renommee des ursprünglichen Publikationsorts verbürgt ist. Eine darüber hinausgehende wissenschaftliche Qualitätsprüfung der eingereichten Texte nimmt intRechtDok ausdrücklich nicht vor, bedingt sich aber grundsätzlich das Recht aus, Beiträge aus formalen wie inhaltlichen Gründen nicht zu veröffentlichen. Der Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung ermuntert Sie nachdrücklich dazu, sich beim Abschluss von künftigen Verlagsverträgen ein nicht ausschließliches Verwertungsrecht zur elektronischen Publikation Ihrer Forschungsergebnisse zwecks entgeltfreier Nutzung dauerhaft vorzubehalten. Hilfestellung zum deutschen Verlagsrecht finden Sie hier.

intRechtDok auf einen Blick