WAS wir sammeln
Als erstes rechtswissenschaftliches Fachrepositorium in Deutschland ist <intR>²Dok dem Ziel verpflichtet, offenen und kostenfreien Zugang zu qualitätsgesicherten wissenschaftlichen Originalbeiträgen in den unterschiedlichsten Medienformaten, Zweitveröffentlichungen und Forschungsdaten aus allen Bereichen der internationalen und interdisziplinären Rechtsforschung dauerhaft sicherzustellen.
Insofern markiert <intR>²Dok den zentralen Beitrag des Fachinformationsdiensts für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung[1] zur Beförderung und Akzeptanzsteigerung des Open Access-Paradigmas auf Seiten der juristischen Wissenschaftsgemeinde.[2] Der Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung bekennt sich ausdrücklich zu den Inhalten der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen[3] sowie der von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz[4] formulierten Empfehlung für die Umsetzung der Berliner Erklärung von 2003 im Bereich der unterzeichnenden Kultureinrichtungen.[5] Mit seinem Publikationsservice <intR>²Dok möchte der Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung die Angehörigen der rechtswissenschaftlichen Fachcommunity zudem bei der Erfüllung von Open Access-Mandaten unterstützen, die gerade im Kontext der drittmittelfinanzierten Projektforschung – so z.B. auch innerhalb des 7. Europäischen Forschungsrahmenprogramms (Special Clause 39 des Grant Agreement)[6] und Horizon 2020[7] – zunehmend an Bedeutung gewinnen. Sollte Ihre Publikation mit Mitteln der Europäischen Kommission entstanden sein, so garantiert <intR>²Dok – wie von den EU-Förderrichtlinien verlangt – deren automatische Meldung an das Forschungsinformationssystem OpenAIRE (Open Access Infrastructure for Research in Europe).[8] Über die Open Access-Politik der internationalen Forschungsfördereinrichtungen informiert das SHERPA/JULIET-Verzeichnis.[9] Alle auf <intR>²Dok veröffentlichten Beiträge sind im Volltext durchsuchbar und zusätzlich auf Basis einer rechtswissenschaftlichen Fachsystematik, der Dewey-Dezimalklassifikation sowie durch frei zu vergebende Schlagwörter inhaltlich erschlossen.[10] Zur Gewährleistung ihrer optimalen globalen Sichtbarkeit werden die auf <intR>²Dok verfügbaren Inhalte über die wissenschaftlichen Suchmaschinen Google Scholar[11], BASE[12], WorldCat/OAIster[13], CORE[14] sowie den ViFa Recht International Discovery Service[15] recherchierbar gemacht.
Sammelprofil – formal
Als Open Access-Angebot ist der lesende Zugriff auf die auf <intR>²Dok veröffentlichten Inhalte ohne jede Einschränkung weltweit möglich. Als zielgruppenorientierter Publikationsservice des Fachinformationsdiensts für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung steht <intR>²Dok jedoch ausschließlich dem graduierten wissenschaftlichen Personal von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zur Verfügung. Studentische Qualifikationsschriften werden nur in Ausnahmefällen und ausschließlich auf Basis schriftlicher Gutachten von Hochschullehrenden zur Veröffentlichung auf <intR>²Dok zugelassen. Formale Restriktionen bezüglich der akzeptierten Textsorten – von Monographien bis zu Konferenzbeiträgen und Blogposts – bestehen dagegen nicht. Allerdings wird gerade bei zuvor bereits in Zeitschriften und Sammelwerken publizierten Aufsätzen die Selbstarchivierung der paginierten Verlagsversion oder zumindest eines Postprints der tatsächlich erschienenen Textfassung gegenüber der Veröffentlichung eines nicht inhaltsidentischen Preprints bevorzugt. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Informationen des SHERPA/RoMEO-Verzeichnisses[16] zur Open Access-Politik internationaler Verlage sowie ergänzend die Hinweise zu den urheberrechtlichen Rahmenbedingungen des elektronischen Publizierens auf <intR>²Dok.[17]
Sammelprofil – inhaltlich
Unter inhaltlichem Aspekt sind zwei Auswahlkriterien für eine Erst- oder Zweitveröffentlichung auf <intR>²Dok verbindlich: Zum einen die thematische Verortung des betreffenden Beitrags auf dem Feld der internationalen und interdisziplinären Rechtsforschung und zum anderen dessen wissenschaftliche Qualität, wie sie durch die akademische Reputation der einreichenden Person – dokumentiert durch deren Affiliation mit einer universitären oder außeruniversitären Forschungseinrichtung – oder aber durch das wissenschaftliche Renommee des ursprünglichen Publikationsorts verbürgt ist. Eine darüber hinausgehende wissenschaftliche Qualitätsprüfung der eingereichten Texte nimmt <intR>²Dok ausdrücklich nicht vor, bedingt sich aber grundsätzlich das Recht aus, Beiträge aus formalen wie inhaltlichen Gründen nicht zu veröffentlichen. Der Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung ermuntert Sie nachdrücklich dazu, sich beim Abschluss von künftigen Verlagsverträgen ein nicht ausschließliches Verwertungsrecht zur elektronischen Publikation Ihrer Forschungsergebnisse zwecks entgeltfreier Nutzung dauerhaft vorzubehalten. Musterformulierungen für ein entsprechendes Vertrags-Addendum finden Sie bitte hier.