Tertium NON datur : Zweigeschlechtlichkeit als „Prinzip der österreichischen Gesamtrechtsordnung“?
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über die Anerkennung eines „dritten Geschlechts“ wurde in Österreich mit Spannung erwartet. Denn auch der österreichische Verfassungsgerichtshof wird demnächst einen ähnlich gelagerten Fall zu entscheiden haben: Mit Alex Jürgen hat erstmalig ein intergeschlechtlicher Mensch in Österreich beantragt, dass sein Geschlechtseintrag auf „inter“, „anders“, „X“ oder unbestimmt geändert oder aber der Eintrag gänzlich gestrichen wird.
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