Wahl der Wahl : Zum andauernden Reformbedarf des Bundestagswahlrechts
Endlich wieder eine Wahlrechtsreform. Wesentlicher Anlaß dieser 22. Änderung des Bundestagswahlrechts: Die vom Bundesverfassungsgericht – wiederholt – angemahnte Vermeidung des negativen Stimmgewichts. Wesentliches Ergebnis: Nach der nächsten Wahl wird der Bundestag größer sein. Das nützt wohl nur denen, die das Gesetz beschlossen haben – den im Bundestag, hier mehr Partei als Volksvertretung, repräsentierten Parteien. Mit Ausnahme der Linken.
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