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Autoritative Erziehung im europäischen Verfassungsgerichtsverbund : Anmerkungen zum Urteil des BVerfG (1 BvR 1215/07) vom 24.4.2013

Der kooperative europäische Verfassungsgerichtsverbund ist ein System der Konfliktvermeidung. Der Verbund ist nicht angelegt auf den Fall des offenen Dissenses mit der Notwendigkeit eines „letzten Wortes“. Im richterlichen Dialog sollen Konflikte zwischen der staatlichen und der europäischen Ebene europarechtsfreundlich vermieden werden. In der Kooperation gleichberechtigter, ebenso emanzipierter wie selbstbewusster Partner ist der Ernstfall kollidierender Geltungsansprüche des nationalen und europäischen Rechts dadurch freilich nicht ausgeschlossen. Wie also lässt sich – insbesondere im Bereich des Grundrechtsschutzes – ein „Unabhängigkeitskrieg“ zwischen nationalen Verfassungsgerichten und dem EuGH vermeiden? Eine Möglichkeit: Den Dialog in der Sache einseitig für entschieden und beendet zu erklären. Autoritative Erziehung à la Karlsruhe? Der Verdacht drängt sich jedenfalls auf in der Entscheidung des BVerfG zum Antiterrordateigesetz.

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