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Das Asylpaket der Europäischen Union : „A Common European Asylum System is here“ oder „Lipstick on a pig“?

Am 12. Juni vollendete das Europäische Parlament die 2. Stufe des sog. Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Als letzte Bausteine sind nunmehr – nach fast fünfjährigen Verhandlungen – Neufassungen der Dublin-Verordnung, der sog. Eurodac-Verordnung, der Asylverfahrensrichtlinie und der Aufnahmerichtlinie durch das Parlament verabschiedet worden. Nunmehr soll die Arbeit an der – auch von Art. 78 Abs. 1 AEUV geforderten – gemeinsamen Politik im Bereich Asyl, subsidiärer und vorübergehender Schutz vorerst abgeschlossen sein. Ist dieses Gemeinsame Europäische Asylsystem tatsächlich ein solches oder existieren die bestehenden Mängel des Systems weiter? Sind die Reformen im Ergebnis nicht anderes als „lipstick on a pig“ oder existiert nun tatsächlich das vielbeschworene Gemeinsame Europäische Asylsystem?

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