Technoclub und Umsatzsteuer : Sind Klubnächte ermäßigt zu besteuern?
Im September 2016 konnte man in vielen deutschsprachigen Medien lesen, der angesagte Berliner Technoclub Berghain sei nun offiziell Hochkultur. Anlass für diese überspitzte Aussage war ein interessantes Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. September 2016 (Aktenzeichen 5 K 5089/14). Darüber, ob das Berghain tatsächlich „Hochkultur“ ist, hatte das Finanzgericht allerdings mitnichten zu entscheiden. Worum also ging es im Streit zwischen dem Berghain und der Berliner Finanzverwaltung wirklich? Und wie ist die Entscheidung des Finanzgerichts einzuordnen?
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