Vor der Sommerpause : Zweimal kein Rechtsschutz gegen Vereinte Nationen
Innerhalb kurzer Zeit ergingen durch die Vereinten Nationen (UN) in New York und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zwei Entscheidungen, Betroffenen und Hinterbliebenen keinen Zugang zu Überprüfungsmechanismen für ihre geltend gemachten Ansprüche gegen die Vereinten Nationen zu gewähren. Die Ansprüche betrafen zum einen den Ausbruch von Cholera in Haiti und zum anderen den Völkermord in Srebrenica.
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