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"Grundrechte als Supergrundrechte"

Wenn jemand, noch dazu nicht irgendjemand, sondern der Bundesinnenminister, von einem Supergrundrecht auf Sicherheit fabuliert, fordert dies zu Recht Widerspruch heraus. Die öffentlichen Reaktionen reichen von Empörung, über Belustigung, bis hin zu Ekel. Unlängst hat Jasper Finke es an dieser Stelle unternommen, den Erwiderungen eine spezifisch verfassungsrechtliche Sichtweise hinzuzufügen. Auch hier ist das Ergebnis klar: Ein Supergrundrecht auf Sicherheit kenne die deutsche Verfassungsordnung schlicht nicht.

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