Die wahlrechtlichen Privilegien des SSW auf dem Prüfstand : Wahlprüfungsbeschwerde vor dem LVerfG Schleswig-Holstein
Am Freitag, den 13. (!) September, wird das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein über mehrere Wahlprüfungsbeschwerden urteilen – darunter eine Gruppe von Beschwerdeführern, der ich angehöre –, die sich gegen die Gültigkeit der Landtagswahl vom 6. Mai 2012 wenden. Dabei muss das Landesverfassungsgericht in seiner kurzen Historie – es wurde erst 2008 eingerichtet – bereits zum zweiten Mal über die Verfassungsmäßigkeit und rechtmäßige Anwendung von Wahlrecht befinden. Denn auch die vorherige Landtagswahl im Jahre 2009 wurde angefochten. Das Gericht urteilte damals, dass das Landeswahlrecht verfassungswidrig sei und ordnete unter Setzung einer Frist zur Neunormierung vorzeitige Neuwahlen an.
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