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Reformbedarf im Stiftungsrecht aus rechtsvergleichender Perspektive : Stellungnahme zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Stiftungsrecht" an die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder

Reformen im Stiftungsrecht sind sorgfältig zu durchdenken. Auf ewig errichtete und im Grundsatz änderungsfeste Stiftungen werden von etwaigen Korrekturen vorschneller Gesetzesänderungen in der Regel nicht mehr erreicht. Aus diesem Grund ist der umsichtig erstellte Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu loben, der die geltende, teilweise uneinheitliche Praxis der Stiftungsbehörden deutlich aufzeigt und eine wertvolle Diskussionsgrundlage für die Fortentwicklung des deutschen Stiftungsrechts im 21.Jahrhundert bietet.

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