Rechtssoziologie als Aufklärung
Susanne Baer spricht über die Mobilisierung von Gleichheitsrechten, das vergleichende Verfassungsrecht als reflexive Kompetenz für die globale Frage, wie weit Gerichte gehen können. Sie versteht Interdisziplinarität als respektvolle Infragestellung der eigenen wissenschaftlichen Position und als Mittel des Dialogs über Fächergrenzen hinweg. Rechtssoziologie bedeutet damit eine „Aufklärung über das Recht“, gerade dann, wenn der Rechtsstaat unter Druck gerät.
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