#6: Erbrecht in der EU : Podcast des Rechtswissenschaftlichen Zentrums für Europaforschung an der Universität des Saarlandes
In dieser Folge spricht Viola Kodweiss über das Thema ihrer Dissertation. Sie untersucht das Pflichtteilserbrecht in Deutschland, Frankreich, Belgien und Österreich, um Stärken und Schwächen der jeweiligen Systeme zu ermitteln und Vorschläge zu ihrer Verbesserung zu machen. Einen Pflichtteil am Erbe gibt es, seit dem Austritt Großbritaniens, in jedem Mitgliedsstaat der EU. Worin der aber besteht, ist von Staat zu Staat unterschiedlich. So können etwa in Deutschland die Eltern eines Verstorbenen in bestimmten Fällen nicht enterbt werden, während ihnen in Frankreich kein Teil am Nachlass zusteht. Auch worin genau der Pflichtteil am Nachlass für die Berechtigten besteht, unterscheidet sich. Zu rechtlichen Unklarheiten kann das führen, wenn ein Erblasser mehrere Staatsangehörigkeiten hat, oder wenn sich sein Besizt in verschiedenen Ländern befindet. In diesen Fällen muss ein europäischer Vertrag herangezogen werden.
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