Forschungsvorhaben zur vorläufigen Anordnung (§ 14 Abs. 2 WaStrG) : Vorhabenträger
Rechtstatsachenforschung zur vorläufigen Anordnung (§ 14 Abs. 2 WaStrG). Befragt wurden 12 Vorhabenträger (Wasser-Schifffahrtsämter und Wasserstraßen-Neubauämter) hinsichtlich Anwendungsumfang, Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 14 Abs. 2 WaStrG sowie allgemeinen Erfahrungen und Einschätzungen zur Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren.
Zitieren
Zitierform:
Zitierform konnte nicht geladen werden.
Zugriffsstatistik

Gesamt:
12 Monate:
Volltextzugriffe:
Metadatenansicht:
Volltextzugriffe:
Metadatenansicht:
Rechte
Nutzung und Vervielfältigung:
<intR>²Dok-Lizenz