<intR>²Dok [§]

Forschungsvorhaben zur vorläufigen Anordnung (§ 14 Abs. 2 WaStrG) : Planfeststellungsbehörden

Rechtstatsachenforschung zur vorläufigen Anordnung (§ 14 Abs. 2 WaStrG). Befragt wurden 6 Planfeststellungsbehörden (Außenstellen der Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt) hinsichtlich Anwendungsumfang, Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 14 Abs. 2 WaStrG sowie allgemeinen Erfahrungen und Einschätzungen zur Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren.

Zitieren

Zitierform:
Zitierform konnte nicht geladen werden.

Zugriffsstatistik

Gesamt:
Volltextzugriffe:
Metadatenansicht:
12 Monate:
Volltextzugriffe:
Metadatenansicht:

Rechte

Nutzung und Vervielfältigung:
<intR>²Dok-Lizenz