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Forschungsvorhaben zur vorläufigen Anordnung (§ 17 Abs. 2 FStrG) : Vorhabenträger

Rechtstatsachenforschung zur vorläufigen Anordnung (§ 17 Abs. 2 FStrG). Befragt wurden 47 Vorhabenträger hinsichtlich Anwendungsumfang, Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 17 Abs. 2 FStrG sowie allgemeinen Erfahrungen und Einschätzungen zur Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren.

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