Dealbreaker: GASP : Wie die verbundenen Rechtssachen C-29/22 P und C-44/22 P die Frage um den Beitritt der EU zur EMRK endgültig entscheiden könnten
In unserem neuen Saar Blueprint beschäftigt sich Annika Blaschke mit dem Beitritt der Europäischen Union (EU) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Hierzu wirft sie zunächst einen Blick auf den bisherigen Beitrittsprozess und das Gutachten 2/13. Schwerpunkt des Beitrags ist die Darstellung der momentan anhängigen verbundenen Rechtssachen C-29/22 P und C-44/22 P und ihrer Bedeutung für den Beitrittsprozess. Anhand dieses Verfahrens wird entwickelt, wie die Zuständigkeit des EuGH im vorliegenden Fall zu bewerten ist und welche allgemeinen Schlüsse daraus gezogen werden können. Der Beitrag setzt hierfür an zwei Ansatzpunkten an. Zunächst untersucht die Autorin die bisherige Rechtsprechung, die seit dem Gutachten 2/13 ergangen ist. Hieraus zieht sie allgemeine Gedanken, die im Anschluss auf die vorliegende Rechtssache angewendet werden. In einem zweiten Schritt wird der Versuch unternommen, allgemeine Leitlinien anhand der Verträge zu entwickeln. Es wird die Frage beantwortet, inwieweit eine extensive Zuständigkeit des EuGH noch mit dem Vertragstext vereinbar ist. Weiterhin wird auch ein Blick auf die Rolle der nationalen Gerichte geworfen. Zum Schluss werden Ansätze für einen Beitritt der EU zur EMRK aufgezeigt, mit denen Bedenken und rechtlichen Herausforderungen begegnet werden können.
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